Anrechnung externer Studienleistungen

Gesuch um Erlass von Studienleistungen

Wann stelle ich ein Gesuch?

  • Herbstsemester: 1. August bis Ende der 4. Semesterwoche
  • Fr¨¹hjahrssemester: 1. Januar bis Ende der 4. Semesterwoche

Ein Gesuch um Anrechnung von Studienleistungen, d.h. Gesuch um Erlass von ETH-Leistungskontrollen k?nnen Sie erst dann stellen, wenn

  • Sie an der ETH Z¨¹rich immatrikuliert sind und
  • s?mtliche zur Anrechnung stehenden Studienleistungen an der Herkunftshochschule erworben worden sind.

Kein Aufschub der Studienfristen

Bitte beachten Sie, dass sich die Fristen f¨¹r das Ablegen von Leistungskontrollen und die maximale Studiendauer durch das Einreichen eines Gesuchs nicht verl?ngern. Solange die Zulassungsstelle keinen anderslautenden schriftlichen Entscheid ausgestellt hat, m¨¹ssen Sie sich termingerecht f¨¹r die Lehrveranstaltungen und Pr¨¹fungen anmelden und diese auch ablegen.

Wie stelle ich ein Gesuch?

Bitte senden Sie Ihr Gesuch um Erlass an die Zulassungsstelle per E-Mail an mit folgenden Beilagen in einem pdf-Dokument (max. 5MB):

  1. Formloses Gesuch mit Name, Adresse und Matrikelnummer
  2. Gegen¨¹berstellung in tabellarischer Form (siehe DownloadBeispiel Tabelle (PDF, 109 KB)) der ETH-Studienleistungen, die Sie erlassen haben m?chten, und den entsprechenden Studienleistungen an der Herkunftshochschule
  3. L¨¹ckenloser, tabellarischer Lebenslauf
  4. Kopie des offiziellen Notenblatts
  5. Offizielle Lehrinhalte dieser Studienf?cher: ausf¨¹hrliche Beschreibung des gelehrten Stoffes, d.h. entweder eine von der Herkunftshochschule herausgegebene oder von ihr offiziell beglaubigte Beschreibung, unter Angabe der Wochenstunden
  6. Zahlungsnachweis f¨¹r den Betrag von CHF 50

Die Dokumente sind in der Originalsprache einzureichen zusammen mit einer offiziellen ?bersetzung, falls das Dokument nicht in deutscher, franz?sischer, italienischer oder englischer Sprache ausgestellt ist.

Wie geht es weiter?

Die Zulassungsstelle pr¨¹ft die eingereichten Unterlagen und reicht sie an den entsprechenden Studiengang weiter. Der Studiendirektor / die Studiendirektorin beurteilt, welche Studienleistungen in Form von ECTS-Kreditpunkten angerechnet werden k?nnen. Die genaue und individuelle Evaluation Ihrer Unterlagen dauert mehrere Wochen. Der Entscheid wird Ihnen von der Zulassungsstelle per E-Mail zugestellt; die Zulassungsstelle veranlasst eine eventuelle Anpassung der Semestereinstufung.


Einschr?nkungen


Einschr?nkungen generell

Die externe SeiteZulassungsverordnung der ETH Z¨¹rich regelt die Grunds?tze f¨¹r die Anrechnung von ECTS-Kreditpunkten f¨¹r bisherige Studienleistungen in Artikel 43. Insbesondere gilt Artikel 44 'Besondere Bestimmungen f¨¹r die Bachelor-Stufe':

Es k?nnen maximal angerechnet werden:

 1. 120 ECTS, falls an der ETH Z¨¹rich oder ETH Lausanne erworben;
 2. 60 ECTS, falls an einer anderen Hochschule erworben.

Die Einschr?nkung unter 1. bezieht sich nicht auf Wiedereintritte ETH Z¨¹rich in denselben Bachelor-Studiengang.


Einschr?nkungen ?Wissenschaft im Kontext?

Im Bereich "Wissenschaft im Kontext / Science in Perspective" m¨¹ssen s?mtliche Kreditpunkte zwingend an der ETH erworben werden. Ein Erlass ist nicht m?glich.
 

Einschr?nkungen Basispr¨¹fung

Der Erlass von Pr¨¹fungen aus der Basispr¨¹fung der ETH Z¨¹rich beim ?bertritt aus anderen Hochschulen wird zus?tzlich geregelt durch Artikel 23 der DownloadWeisung Studiengangwechsel und Einschr?nkung Studienwahl Bachelor-Stufe (PDF, 275 KB).

Bitte beachten Sie, dass es zum Beispiel nicht m?glich ist, Teile von Jahreskursen zu erlassen. Diese Lehrveranstaltungen k?nnen nur als Ganzes erlassen werden.

 


F¨¹r das Erlassgesuch wird eine Bearbeitungsgeb¨¹hr von CHF 50 erhoben. Diese wird nicht r¨¹ckerstattet.

Innerhalb der Schweiz

Am Kassenschalter (F 67.1) im ETH-?Hauptgeb?ude, R?mistrasse 101
Akzeptiert werden Bargeld und Kreditkarten (Schalter?ffnungszeiten 11:00 - 13:00 Uhr).
?berweisung auf unser Postkonto:
ETH Z¨¹rich
Finanzabteilung
8092 Z¨¹rich, Schweiz
Konto-?Nr. 30-?1171-7
IBAN CH55 0900 0000 3000 1171 7
Vermerk: PSP 1-?002217-001 / 42010151 Zulassungsstelle

Ausserhalb der Schweiz

Bitte beachten Sie, dass die Geb¨¹hr immer in Schweizer Franken entrichtet werden muss und s?mtliche Spesen zu Lasten der Auftraggeberin bzw. des Auftraggebers gehen (keine SEPA-??berweisungen).

Geld¨¹berweisung:
Swiss Post - Post Finance
3030 Bern, Schweiz
Postkonto 30-?001171-7 der ETH Z¨¹rich, 8092 Z¨¹rich
Clearing-?Nb. BLZ 9000
Swift No. POFICHBE
IBAN CH55 0900 0000 3000 1171 7
Vermerk: PSP 1-?002217-001 / 42010151 Zulassungsstelle

Bei allen Zahlungsarten muss dem Erlassgesuch eine Zahlungsbest?tigung (Kopie der ausgef¨¹hrten Bank¨¹berweisung, Quittung etc.) beigelegt werden.

ETH Z¨¹rich
Zulassungsstelle
HG F21
R?mistrasse 101
8092 Z¨¹rich

 

F¨¹r studiengangspezifische Fragen wenden Sie sich direkt an die Studiengang-Verantwortlichen (Bachelorprogramme).

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